Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlichen Scheidungen

Seit 1. Feber 2013 gilt das neue Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz. Es bringt Neuerungen im Bereich der Obsorge, des Kontaktrechts (Besuchsrecht) und des Namensrechts.

  • Neu ist, dass laut § 95 Absatz 1a Außerstreitgesetz Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, zu einer Elternberatung verpflichtet sind, in der sie darüber informiert werden, wie sie ihr/e Kind/er in dieser Zeit der Scheidung gut begleiten können, und was sie tun können, damit ihre Kinder die Scheidung möglichst gut meistern. Über diese Beratung müssen die Eltern dem Gericht einen Nachweis erbringen. Sie können gemeinsam eine Beratung aufsuchen, oder jeweils einzeln.
  • Ebenso neu ist, dass  laut § 55a Abs. 2 Ehegesetz Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung eine Regelung über die Ausübung des Kontaktrechts (Besuchsrechts) treffen müssen und diese schriftliche Vereinbarung zum Zeitpunkt der Scheidung dem Gericht vorlegen müssen.


Das Angebot richtet sich an
verheiratete Frauen, verheiratete Männer, Ehepaare


Was können die Themen einer solchen verpflichtenden Elternberatung sein:

Wo stehe ich? Wie ist meine Situation?

•    Ich habe mich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden
•    Ich kann die Folgen für mich und die Kinder  nicht bzw. nur teilweise abschätzen
•    Ich möchte für meine Kinder da sein und sie so oft wie möglich bei mir haben
•    Ich möchte wissen, wie es meinen Kindern geht und was sie brauchen
•    Ich möchte trotz vorhandener Konflikte eine gute Elternschaft leben
•    Ich möchte erfahren, wie ich meine Kinder gut unterstützen kann

Was brauche ich? Was brauchen wir?

•    Beratung für eine bestmögliche Gestaltung der Scheidung hinsichtlich meiner Kinder
•    Aufklärung über die psychischen, sozialen Folgen für mich und meine Kinder
•    Erarbeitung einer Regelung zur Ausübung des Kontaktrechts
•    Maßnahmen, um meine Kinder in dieser Zeit gut zu begleiten
•    Elternberatung, Informationen über Mediation,

Ziele in der verpflichtenden Elternberatung

An sich erfolgt Beratung auf freiwilliger Basis. Mein Anliegen ist es, dass Sie trotz der gesetzlichen Verpflichtung - eine Elternberatung in Anspruch nehmen zu müssen -  nicht das Gefühl haben, die Beratung war eine Schikane, sondern eine Bereicherung. Sie sollen dadurch mehr Klarheit und Sicherheit gewinnen, wie Sie Ihre Kinder in dieser schwierigen Zeit hilfreich unterstützen können.